LKW

Klasse C1 Fußnote 1

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.




Klasse C1E Fußnote 1

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.



Klasse C Fußnote 1

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.




Klasse CE Fußnote 1

Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

 


Fußnote 1): Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:

  1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,
  2. Einsatzfahrzeuge der Polizei,
  3. Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
  4. Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks,
  5. Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
  6. Krankenkraftwagen,
  7. Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge,
  8. Beschussgeschützte Fahrzeuge,
  9. Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge,
  10. Spezialisierte Verkaufswagen,
  11. Rollstuhlgerechte Fahrzeuge,
  12. Leichenwagen und
  13. Wohnmobile.

Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen C1E, C und CE entsprechend.