Weiterbildung für Berufskraftfahrer
in allen 5 Modulen
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine Weiterbildung nach der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vor.
Um die Möglichkeit der gewerbsmäßigen Nutzung der Fahrerlaubnis aufrecht zu halten (Schlüsselzahl 95 mit Ablaufdatum in Feld 12), ist es notwendig alle 5 Jahre einen entsprechenden Weiterbildungsumfang nachzuweisen. Andernfalls kann der Führerschein nicht mehr gewerblich genutzt werden.
Wir bieten regelmäßig und flexibel die nötigen Weiterbildungen in unserer Fahrschule an.
Gern beraten wir Sie persönlich – nehmen Sie doch einfach unkompliziert Kontakt mit uns auf!
Telefonnummer: 0171-4547445